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Blick auf eine Seite aus der Akte. Zu sehen ist der Beschluss über die Eröffnung eines Vorgangs.

Der archivierte Operative Vorgang "Zwillinge"

Im April 1976 stellten die Freundinnen Ilona Seeber und Silke Spahr einen Antrag auf Ausreise aus der DDR. Dabei beriefen sie sich unter anderem. auf Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) von 1975. Mit ihrer Unterschrift unter das Dokument hatte sich die DDR verpflichtet, das Recht auf Freizügigkeit, also Reisefreiheit zu garantieren. In der Realität hielt der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern jedoch vor.
Das Gesuch der beiden wurde dementsprechend abgelehnt. Trotzdem stellten die Freundinnen in den nächsten Jahren regelmäßig neue Ausreiseanträge.

Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage galt schon das Stellen eines einzigen Antrags in der DDR als illegal. Beide Frauen gerieten so in den Fokus der Stasi. Vier Jahre später wurde der operative Vorgang "Zwillinge" angelegt. Ziel war es, ausreichend belastendes Material zu sammeln, um strafrechtlich gegen die beiden Frauen agieren zu können.
Zu diesem Zweck überwachten Stasi-Mitarbeiter der Kreisdienststelle Friedrichshain die Freundinnen bis in ihre Privatsphäre hinein. Auch sorgte die Geheimpolizei dafür, dass beide ihre Anstellung bei der Zeitung "Neues Deutschland" verloren.

Nach mehreren Jahren der Überwachung und zahlreicher Einladungen zu "Gesprächen" beim für Ausreisen zuständigen Rat der Bezirks Friedrichshain, zogen Ilona Seeber und Silke Spahr 1980 ihre Ausreiseanträge zurück. Da nunmehr offenbar keine "Gefahr" mehr von ihnen ausging, wurde der Vorgang im Mai 1981 geschlossen.

 

Publikation

Quellen für die Schule 9: OV "Zwillinge"

Als zwei Freundinnen Ausreiseanträge stellten

Der Aktenauszug enthält Kopien aus Stasi-Unterlagen über eine langjährige und umfangreiche Bespitzelung zweier Frauen. Die Auszüge zeigen eindrucksvoll, wie vielschichtig die Überwachung war.