Im Stasi-Unterlagen-Archiv befinden sich vielfältige Zeugnisse der Überwachung und Repression. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz schützt die Rechte der Betroffenen auf besondere Weise. Es ist daher im Normalfall nicht möglich einen Blick in die Akten zu anderen Menschen zu werfen.
Für das Beispielaktenprojekt haben uns einige Betroffene erlaubt ihre Akten zu veröffentlichen und auf Schwärzungen zu ihrer Person zu verzichten. Dadurch haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, sich ein Bild von den Hinterlassenschaften des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zu machen. Unterlagen, die sonst nur für Betroffene, Medien und die Forschung zugänglich sind, stehen hier als Reproduktionen zur Verfügung.
Eine solche Publikation geschieht stets in enger Absprache mit den Betroffenen, die in den Beispielakten vorkommen. Sie müssen der Veröffentlichung zustimmen. Persönliche Informationen zu Dritten werden nach den Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes anonymisiert.
Im Rahmen des Projekts werden verschiedenste Vorgangsarten und Fälle aus dem Archiv ausgewählt. Ziel ist es die Bandbreite an Unterlagen und der darin enthaltenen Inhalte zu zeigen.