Birgit Hartmann wollte die DDR verlassen. Zusammen mit ihrem damaligen Mann stellte sie am 9. April 1984 zum ersten Mal ein sogenanntes Übersiedlungsersuchen, durch das die Familie in die Bundesrepublik ausreisen wollte.
Zuvor tauschte sich die damals 23-Jährige mit Freunden und Verwandten aus, die selbst bereits erfolgreich übergesiedelt waren. Durch die umfassende Postkontrolle erfuhr die Stasi von dieser von diesen Kontakten. Sie sah damit den Tatbestand der „ungesetzlichen Verbindungsaufnahme“ als erfüllt an und begann mit Überwachungsmaßnahmen. Wenige Monate später, am 4. Oktober 1984, wurde die junge Frau vor den Augen ihrer kleinen Tochter verhaftet.
Drei Monate saß Birgit Hartmann im Stasi-Untersuchungsgefängnis in der Lindenstraße in Potsdam. Die in dieser Zeit entstandenen Vernehmungsprotokolle finden sich in der Akte.
Anschließend wurde Birgit Hartmann „wegen mehrfacher gemeinschaftlicher ungesetzlicher Verbindungsaufnahme“ zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Direkt nach ihrer Verurteilung wurde sie in das berüchtigte Frauengefängnis Hoheneck eingeliefert.
Im August 1985 wurde sie, zusammen mit anderen Häftlingen, durch die Bundesrepublik in den Westen freigekauft.