Die Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe wurde 1983 wegen des "Verdachts auf landesverräterische Nachrichtenübermittlung" von der Hauptabteilung IX der Stasi verhaftet. Die Geheimpolizei warf ihr vor, einer neuseeländischen Journalistin persönlich Berichte über die Situation der ostdeutschen Frauenbewegung "Frauen für den Frieden" gegeben zu haben. Diese engagierte sich gegen das 1982 eingeführte Wehrdienstgesetz, das auch Frauen in die Wehrpflicht einbezog und die vormilitärische Ausbildung Jugendlicher regelte.
Protokolle tagelanger Verhöre und Poppes private Briefe, die von der Stasi kopiert wurden, geben einen authentische Einblicke in ihren Haftalltag.
Im Januar 1984 wurde das Ermittlungsverfahren gegen Ulrike Poppe ohne Ergebnis eingestellt und die Beschuldigte freigelassen. Die Stasi erwartete, dass sie "zukünftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten" werde. Ihre "Schuld" sah die Geheimpolizei dennoch als bewiesen an.