1984 stellte Michael Peters mehrere Anträge auf Ausreise aus der DDR, die alle abgelehnt wurden. Im August schrieb er an den westlichen Radiosender "RIAS" und bat die Redakteure, sein Anliegen an eine Menschenrechtsorganisation weiterzuleiten.
Die für die Postkontrolle zuständige Abteilung M der Stasi fing den Brief ab. Sie bewertete die versuchte Kontaktaufnahme als "Ungesetzliche Verbindungsaufnahme", die in der DDR mit Haft bestraft wurde. Umgehend begann die Hauptabteilung II Ermittlungen, bei der Peters Wohnumfeld ausspioniert und er selbst unter Beobachtung gestellt wurde. Aufgrund seiner Tätigkeit als Gebäudereiniger, wählten die zuständigen Stasi-Offiziere den Decknamen "Putzer" für den Vorgang.
Die Stasi nahm ihn im Oktober 1984 in Untersuchungshaft. Im Mai 1985 wurde Michael Peters zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und wenige Monate später in die Bundesrepublik entlassen.